AGB

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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Warenlieferungen der Thermfenster GmbH (einschließlich Maschinen und Werkzeuge)

( Stand: Mai 2015 )

§ 1 Geltungsbereich / Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs -, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten für alle Kauf- und Werksverträge, welche die Thermfenster GmbH mit Kunden abschließt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Thermfenster GmbH Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen wirksam.

§ 2 Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss

Alle angegebenen Angebote sind freibleibend. Aufträge sind nur insoweit verbindlich, als sie von uns schriftlich bestätigt worden sind; dies gilt auch für abweichende und zusätzliche Vereinbarungen, für die Einbeziehung von Unterlagen des Bestellers wie z.B. Muster und Zeichnungen, bei Differenzen zwischen des Bestellers und Auftragsbestätigung sowie hinsichtlich Erklärungen unserer Mitarbeiter und Handelsvertreter.

§ 3 Preise

Die vereinbarten Preise gelten für die Lieferung ab Lager und nur für die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Waren-, Maße-, und Ausführungen.
Soweit Änderungswünsche des Bestellers produktionstechnisch noch berücksichtig werden können, gelten die den veränderten Maßen-, Waren und Ausführungen angepassten Preise. Dies gilt für alle Aufträge, soweit keine abweichende Preisvereinbarung getroffen wird. Nach Bestellung sind wir zwei Monate nach Bestelldatum an den vereinbarten Preis gebunden. Kosten für Verpackung, Versicherung und sonstigen Versand berechnen wir gesondert nach Aufwand. Einwegverpackungen gehen in das Eigentum des Bestellers über und werden nicht zurück genommen.

§ 4 Lieferzeit

Wir liefern im Rahmen unserer Möglichkeiten zu den in der Auftragsbestätigung genannten Terminen, die keine Fixtermine darstellen. Bei unverschuldeter Behinderung (z.B. höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen und ähnlichen Hindernissen) sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen oder den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren.
Aus der Überschreitung der Lieferzeit kann der Besteller erst dann Rechte herleiten, wenn er zuvor schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Nach erfolglosem Fristablauf ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verspätung oder Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer uns zurechenbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung beruhen.
Die Lieferzeit wird bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung des Bestellers unterbrochen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Bis zum Eigentumsübergang ist der Besteller zur sorgfältigen Verwahrung verpflichtet. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen, die bei Besitzübertragung bestehen, auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind.

Wird die von uns gelieferte Ware vom Besteller veräußert oder verbaut, so werden die dadurch entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen und Sicherungsrechte schon jetzt vom Besteller an uns abgetreten, und zwar in Höhe des mit ihm für den Liefergegenstandes vereinbarten Entgelts zuzüglich 10% Aufschlag. Der Besteller nimmt die Zahlungen seiner Kunden in Höhe der Abtretung für uns in Empfang und leitet sie unverzüglich an uns weiter.

Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignung, sind dem Besteller nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung, darf- außer bei Barzahlung- nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung oder Vermögensverfall im Sinne § 9 des Bestellers.

Bezüglich der abgetretenen Forderung verpflichtet sich der Besteller, uns gegenüber alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Angaben zu machen und alle sachdienlichen Unterlagen auszuhändigen sowie dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer oder einem Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können.

Bei Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Bestellers nach Wahl insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt

§ 6 Zahlungen

Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst erfolgt wenn der Scheck eingelöst ist.

Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen i.H. von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen; sofern es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer oder sonstige Person i.S. von § 310 Abs. im Sinne I BGB handelt, beträgt der Zinssatz 8% über Basiszins. Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Eine Aufrechnung ist unzulässig, soweit sie nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Bestellers erfolgt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf derselben Bestellung beruht; es ist der Höhe nach auf einen den Kosten der Mängelbeseitigung entsprechenden Betrag begrenzt.

Jede Zahlung des Bestellers an uns wird auf die jeweils älteste unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderung unserseits gegenüber dem Besteller angerechnet.

§ 7 Gewährleistung

Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 5 Jahre. Elektrische Teile: 24 Monate ab Lieferdatum.

Die Frist beginnt mit dem Tag der Auslieferung bzw. Abnahme der Ware. Der Besteller hat unverzüglich nach Lieferung die gelieferte Ware zu prüfen (§ 377 HGB), uns offensichtliche Mängel oder Falschlieferung schriftlich mitzuteilen und uns eine Überprüfung der Beanstandung zu ermöglichen. Die Gewährleistungshaftung für offensichtliche Mängel ist ausgeschlossen, wenn die schriftliche Beanstandung nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Lieferung bei uns eingegangen ist. Beanstandungen gegenüber unseren Handelsvertretern oder Monteuren haben keine Wirkung, ebenso wenig mündliche oder telefonische Beanstandungen. Das Recht zur Beanstandung erlischt bei Weiterverarbeitung oder Einbau.

Eingriffe und Änderungen jeglicher Art an unseren Produkten, ziehen den gesamten Verlust der Gewährleistung mit sich. Bei Lieferung von Mehrscheiben – Isolierglas gehen sämtliche im Zusammenhang mit dem Ausglasen einer beschädigten oder beanstandeten Einheit, dem Transport, der Wiedereinglasung etc. entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers.

Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen kann der Besteller zunächst nur Nacherfüllung verlangen; zur Vornahme der Nacherfüllung ist uns eine Frist von zumindest 4 Wochen gerechnet ab Zugang des Aufforderungsschreibens einzuräumen. Wir haben die Wahl, die mangelbehaftete Leistung nachzubessern oder bei Rückgabe des Leistungsgegenstandes Ersatz zu liefern. Ansprüche auf Rücktritt oder Minderung bestehen erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung.

Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Schadensersatz nur wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Für Folgeschäden, gleich welcher Art, haften wir nur im Fall zurechenbarer vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung.

§ 8 Erfüllungsort und Gefahrtragung

Erfüllungsort ist 58730 Fröndenberg.

Soweit der Besteller nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung mit uns vereinbart (z.B. Selbstabholung), erfolgt die Auslieferung durch Versand, auf Kosten des Bestellers. Sobald die Ware unser Werk verlässt, geht die Lieferungs- und Gegenleistungsgefahr auf den Besteller über, der bei Untergang oder Beschädigung der Ware keine Nachlieferung verlangen kann und zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet bleibt.

§ 9 Stornierung und pauschaler Schadenersatz

Falls der Besteller mit der Zahlung in Verzug kommt, seine Zahlungen einstellt und / oder in Vermögensverfall gerät, insbesondere Scheck- oder Wechsel- Proteste erfolgen, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt werden, können wir Aufträge stornieren und haben dann einen Anspruch auf Schadensersatz, und zwar in Höhe einer Pauschale von 15% der Brutto – Auftragssumme ohne besonderen Nachweis; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns ebenso vorbehalten wie dem Besteller der Nachweis eines geringeren Schadens. Das gleiche gilt, falls der Besteller nach Auftragsbestätigung und vor Produktionsbeginn den Vertrag kündigt oder vom Vertrag zurücktritt.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtstand

Auch für Rechtsbeziehungen mit ausländischen Bestellern gilt ausschließlich Deutsches Recht.

Soweit der Besteller Kaufmann ist, wird die örtliche und sachliche Zuständigkeit der für Fröndenberg zuständigen Gerichte vereinbart.

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